Einkauf

Unsere allgemeinen Einkaufsbedingungen finden Sie in der PDF zum Download:

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Erklärung zu REACH

Die Firma Wiha Werkzeuge GmbH stellt Produkte her und handelt mit Produkten, die im chemikalienrechtlichen Sinne Erzeugnisse sind. Die Erzeugnisse und Bestandteile der Erzeugnisse beziehen wir vorwiegend von europäischen Lieferanten, in Einzelfällen auch von außereuropäischen Lieferanten. Unseren Kunden unterliegen wir damit den Informationspflichten nach Art. 33 der REACH- Verordnung, sofern in einem von uns gelieferten Produkt ein sehr besorgniserregender Stoff (SVHC-Stoff) in einer Massenkonzentration über 0,1 Prozent enthalten ist.

Die Liste der SVHC Stoffe ist auf den Internetseiten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht und wird laufend aktualisiert.

Im eigenen Interesse und vor dem Hintergrund einer hohen Liefer- und Produktsicherheit nehmen wir diese Informationspflichten sehr ernst. Den gesetzlichen Vorgaben nach Art. 33 der REACH-Verordnung kommen wir durch folgende Vorgehensweise nach:

  • Unsere EU- Lieferanten von Erzeugnissen sind verpflichtet, uns unaufgefordert und ohne Verzögerung zu informieren, sofern in den von ihnen gelieferten Produkten ein SVHC-Stoff über 0,1 Massenprozent enthalten ist. Sofern wir eine diesbezügliche Information von unseren Lieferanten erhalten, geben wir diese Information nach Art. 33 der REACH- Verordnung unverzüglich an Sie weiter.
  • Mit allen Nicht- EU- Lieferanten von Erzeugnissen treffen wir gesonderte Vereinbarungen, da sie den REACH- Informationspflichten nicht automatisch unterliegen. Deshalb lassen wir uns von Nicht- EU- Lieferanten schriftlich versicheren, dass wir unmittelbar informiert werden, sofern in einem an uns gelieferten Produkt die 0,1 Massenprozentschwelle für einen SVHC-Stoff überschritten wird.

 

Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen zur Umsetzung der REACH-Verordnung in unserem Unternehmen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. info@wiha.com